5. Mai 2025
Bundesgericht entscheidet über Kennzeichnung von pflanzlichen Produkten («planted chicken»)
Am 2. Mai 2025 hat das Bundesgericht in der Sache 2C_26/2023 eine Beschwerde der Bundesverwaltung (EDI) gutgeheissen und entschieden, dass es nicht zulässig ist, pflanzliche Fleischersatzprodukte mit dem Namen einer Tierart zu kennzeichnen (z.B. „gepflanztes.Huhn“, „veganes Schweinefleisch“, „wie Huhn“). Mit diesem Entscheid wird ein früheres Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 aufgehoben, das der Firma Planted Recht gegeben hatte.
Gemäss der Medienmitteilung des Bundesgerichts ist diese Art der Kennzeichnung geeignet, die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen, auch wenn zusätzliche Angaben wie „vegan“ oder „pflanzlich“ enthalten sind. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend.
Die offizielle Medienmitteilung des Bundesgerichtes finden Sie hier: Presseerklärung
Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Verbraucherwahrnehmung und zu den Grenzen der Marketingsprache im Zusammenhang mit sich verändernden Ernährungspräferenzen auf. Viele würden argumentieren, dass die Entscheidung die aktuellen Marktrealitäten nicht widerspiegelt und die Fähigkeit der Verbraucher unterschätzt, zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten zu unterscheiden, insbesondere wenn eine klare Kennzeichnung vorhanden ist.