Bundesgericht – Voraussetzungen für Eintragung von Flächenmustern als Bildmarke

Bundesgericht zur Eintragungsfähigkeit von Flächenmustern – Klarstellung zu Art. 2 lit. a MSchG
(BGE 4A_588/2024 vom 27.03.2025)

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein aus stilisierten Kornblumen gebildetes, rautenförmiges Flächenmuster nicht als Marke für diverse Warenklassen eintragungsfähig ist.

Obwohl eine einzelne Kornblume bereits markenrechtlich geschützt war, fehle dem wiederholten Muster die nötige originäre Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG. Es wirke auf den massgebenden Verkehr lediglich dekorativ und hebe sich gestalterisch nicht genügend von branchenüblichen Designs ab. Der Versuch, unter Berufung auf frühere Eintragungen Gleichbehandlung oder Vertrauensschutz geltend zu machen, blieb erfolglos.

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