Das Bundesgericht betätigt Sittenwidrigkeit der Marke BIMBO QSR

März 16, 2025

Bundesgericht bestätigt Schutzverweigerung für «BIMBO QSR»

Das Bundesgericht hat am 1. November 2024 die Beschwerde der A.________ S.A.B. de C.V. gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) abgewiesen. Das IGE hatte die Schutzausdehnung der Marke „BIMBO QSR“ auf die Schweiz verweigert, da der Begriff „Bimbo“ im deutschen Sprachraum als rassistisch abwertend gelte und somit gegen die guten Sitten verstosse (Art. 2 lit. d MSchG). Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass der Begriff in anderen Sprachen neutrale oder positive Bedeutungen habe. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass bereits die Möglichkeit einer diskriminierenden Wahrnehmung in einem Schweizer Sprachgebiet ausreiche, um die Eintragung abzulehnen. Die Marke bleibt somit in der Schweiz ohne Schutz.

Swiss Supreme Court

 

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