Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten – Anpassung Swissness-Praxis des IGE
März 2026 – IGE-Mitteilung
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat seine Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes in Verbindung mit Herkunftsangaben präzisiert. Neu dürfen Unternehmen, deren Produkte die Swissness-Kriterien nicht vollständig erfüllen (z. B. wegen Produktion im Ausland), das Schweizerkreuz in Kombination mit Begriffen wie SWISS RESEARCH oder SWISS ENGINEERING verwenden. Voraussetzung ist, dass das Kreuz nicht den Eindruck erweckt, das gesamte Produkt sei «schweizerisch». Es muss exakt zwischen den Worten stehen, und seine Seitenlänge darf höchstens der Schriftgrösse entsprechen. Diese Lockerung soll exportorientierten Firmen ermöglichen, weiterhin auf die Schweizer Qualität ihrer Entwicklungs- oder Forschungsleistungen hinzuweisen. Die Regelung gilt ab sofort, vorbehalten bleiben spezielle Branchenvorschriften.